Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese
Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-
bzw. Einkaufbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich
und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages
sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von GBelectronics bestätigt
worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen
abzutreten.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande,
wenn GBelectronics eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich
bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
GBelectronics hält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu
bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
Kostenvoranschläge können um 25% über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie vom Käufer
unter Berücksichtigung der Interessen von GBelectronics zumutbar sind. Bei
Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und
Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als
verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten
können.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich
Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab
deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt
Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den
Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind in der
Auftragsbestätigung von GBelectronics genannten Preise. Zusätzliche Leistungen,
die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der
Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen GBelectronics zu einer entsprechenden
Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei
Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des
Abrufvertrags berechtigt GBelectronics zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch
GBelectronics. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt
eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von
GBelectronics nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige
Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks
etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. GBelectronics
ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung
berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer-
und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die
nicht von GBelectronics zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich
GBelectronics nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich
benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den GBelectronics zu vertreten hat, haben
Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport
ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von
GBelectronics verlassen hat. GBelectronics versichert jedoch die Ware auf Kosten
des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei
Sendungen an GBelectronics trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei GBelectronics, sowie die
gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar,
Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders
lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und
Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind und unstreitig sind. Teillieferungen und
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen
sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an Sparkasse
Radevormwald-Hückeswagen zu leisten. Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine
Bank einen Scheck nicht einlöst, ist GBelectronics zum sofortigen Rücktritt vom
Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen
werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen GBelectronics
gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn
GBelectronics andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage stellen. Hält GBelectronics weiter am Vertrag fest, ist sie
berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen. GBelectronics steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer
von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende
Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist
GBelectronics berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssätzen für offene Kontokredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten
Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. GBelectronics ist
berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
GBelectronics behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen
bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem
Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und
welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von GBelectronics
gelieferten oder noch in deren Eigentum stehender Ware erfolgt im Auftrag
GBelectronics, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für GBelectronics erwachsen
können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird GBelectronics
Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der
durch GBelectronics gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird
die von GBelectronics gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder
verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und
verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für GBelectronics. Der
Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an GBelectronics ab. GBelectronics ermächtigt den Käufer widerruflich,
die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnungen in eigenem Namen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum
GBelectronics hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat
Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach
Nichteinlösung von Schecks - ist GBelectronics berechtigt, ohne Vorliegen
gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachen des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter betreten der Geschäftsräume durch
Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die
Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet
sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung GBelectronics die
erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an
GBelectronics zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch GBelectronics liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der
einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird GBelectronics auf Verlangen des Käufers
insoweit Sicherheiten nach Ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast
dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns
gelieferten Produkte 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu
denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu
liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn
sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht
zuzumuten ist. Der Käufer muss GBelectronics etwaige Mängel unverzüglich, jedoch
spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der
Frist ist GBelectronics frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im
Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekt Gerät bzw. Teil auf eigene
Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der
Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins mit der die Ware
geliefert wurde, an GBelectronics in der Originalverpackung zu senden. Solange
der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Verbesserung,
Wandlung oder Minderung verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von
GBelectronics über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von GBelectronics
nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb
der Gewährleistungspflicht ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, das
dieses Mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten
GBelectronics von 50,- Euro, oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener
höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die
dieser GBelectronics in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der
bei GBelectronics entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die
von GBelectronics gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen
der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf die GBelectronics zu verweisen. Die Kaufleute
betreffende Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben
unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur
oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der
Vorbemühungen durch GBelectronics die auf den zu reparierenden Geräten
befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu
tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige
Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die
Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei
durch GBelectronics schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird
für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt,
d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein
mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei
Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den
daraus entstehenden Schaden. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen!
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung,
Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet GBelectronics
nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
Anwendbares Recht
Für diese
Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GBelectronics
und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale
Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der
Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl Wipperfürth als
Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung
ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
GBelectronics ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV
gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Export
Wir
weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger
behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die
Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die
Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.